Allgemeine Geschäftsbedingungen FORMATFABRIK GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und FORMATFABRIK, die unsere Produkte (Werkleistungen) erwerben und/oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern FORMATFABRIK diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

1.2 Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande:

-       mit Unterzeichnung des ausgefertigten Vertrages einschließlich

Leistungsbeschreibung durch FORMATFABRIK und den Kunden oder

-       durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

 

2. Gegenstand des Auftrages

2.1 Art und Umfang der von FORMATFABRIK zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem von uns erarbeiteten Angebot auf Grundlage der Auftragsanfrage des Kunden unter Berücksichtigung evtl. Nachträge oder Ergänzungen gemäß unserer Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung wird in Kooperation mit dem Kunden erstellt oder vom Kunden vorgegeben.

 

2.2 Änderungswünsche des Kunden nach Unterzeichnung des Vertrages oder erfolgter Auftragsbestätigung im Hinblick auf

-       die vereinbarten Leistungen,

-       den Funktionsumfang und/oder die Struktur des zu erstellenden Werkes oder

-       sonstiger Merkmale der zu erbringenden Leistung

muss FORMATFABRIK nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsgegenstand darstellen.

 

2.3 FORMATFABRIK steht es frei, mit einem Nachtragsangebot die gewünschten Änderungen gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung auszuführen. Grundlage der Zusatzvergütung sind der notwendige zusätzliche Zeit- und Personalaufwand. Das Nachtragsangebot wird Vertragsbestandteil, sobald der Kunde das Nachtragsangebot bestätigt oder FORMATFABRIK auffordert, die Änderungen umzusetzen.

 

2.4 Unter einer Änderung ist auch eine Reduzierung der zu erbringenden Leistungen zu verstehen. Im Falle der Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist eine Leistungsreduzierung nur mit Einverständnis von FORMATFABRIK zulässig, soweit damit auch eine Reduzierung der Pauschalvergütung vom Kunden gefordert wird.

 

2.5 Änderungen sind zusätzlich von Kunden zu vergüten. Grundlage der Zusatzvergütung ist der notwendige zusätzliche Zeit- und Personalaufwand. FORMATFABRIK wird hierüber ein Angebot erstellen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, besteht keine Verpflichtung für Formatfabrik über einen Änderungstag hinaus, weitere Leistungen zu erbringen.

 

3. Termine

3.1 Sofern Termine für die Erbringung von vertraglichen Leistungen von FORMATFABRIK festgelegt werden, sind diese nur verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Fixtermine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten FORMATFABRIK nur durch die Geschäftsführer zugesagt werden. Terminzusagen durch Mitarbeiter von FORMATFABRIK oder deren Subunternehmern gegenüber Kunden binden FORMATFABRIK nicht.

 

3.2 Erfordert die Leistungserbringung durch FORMATFABRIK bestimmte mit dem Kunden abgestimmte Witterungsverhältnisse liegt kein Verzug von FORMATFABRIK vor, wenn sich die Leistungserbringung wegen unzureichender Witterungsverhältnisse verzögert. Wird hierdurch eine Terminverschiebung erforderlich, sind FORMATFABRIK die daraus entstandenen Kosten auf Nachweis durch den Kunden zu vergüten, abzüglich von FORMATFABRIK eventuell ersparter Aufwendungen.

 

4. Corona Pandemie

Sollte der Auftrag aufgrund einer Verordnung, Allgemeinverfügung, behördlichen Anordnung oder aus Sicherheitsbedenken des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Corona Pandemie abgesagt oder abgebrochen werden, ist FORMATFABRIK GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Kosten auf Nachweis im Wege des Aufwendungsersatzes gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen. Der Einwand der höheren Gewalt greift in diesem Fall nicht.

 

5. Vergütung. Entschädigung

5.1 Die Abrechnung der von FORMATFABRIK zu erbringenden Leistungen erfolgt als Pauschalvergütung oder nach Aufwand. Die Vergütungsart ergibt sich aus dem zwischen FORMATFABRIK und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag oder dem Angebot, welches Grundlage der Auftragsbestätigung ist. 

 

5.2 Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, gilt diese für den im Vertrag oder dem Angebot als Grundlage der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang. Bei Zwischenabrechnungen sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in der Rechnung aufzuführen.

 

5.3 Auftragsbezogene Auslagen der FORMATFABRIK sind gesondert auf Nachweis vom Kunden zu vergüten, es sei denn aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. 

 

5.4 FORMATFABRIK stellt Rechnungen nach Arbeitsfortschritt und ist berechtigt, Abschlagszahlungen für noch zu erbringende Leistungen anzufordern. Rechnungen sind sofort nach Eingang beim Kunden, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne Mahnung Verzug ein.

 

5.5. Vergütung für Aufnahmen: Die Preise von FORMATFABRIK bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten des Kunden an den Aufnahmen eine einheitliche Leistung und gelten zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackungen. Außerdem gehen alle Materialkosten, Fahrt- und Versandkosten sowie Spesen und weitere Reisekosten zu Lasten des Kunden und werden auf Nachweis abgerechnet. Die Fahrtkostenpauschale beträgt 0,42 EURO pro Kilometer. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden Überstunden nach Aufwand abgerechnet. Ein regulärer Drehtag beträgt 8 Stunden inkl. Fahrzeiten. Ein Drehtag über 8 Stunden bis 10 Stunden wird mit zusätzlich 20 % netto eines regulären Drehtages berechnet. Ein Drehtag über 10 Stunden wird als weiterer halber oder ganzer Drehtag (je nach Tages-Drehstunden) berechnet.

 

5.6. Vergütung für Texte und Konzepte: Entwürfe, Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten des Kunden eine einheitliche Leistung. Die Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

5.7 Werden Aufnahmen, Texte oder Konzepte nach Beendigung des Vertrages nochmals in abgeändertem Umfang oder in abgeänderter Form vom Kunden genutzt, so ist FORMATFABRIK berechtigt, für die abgeänderte Nutzung nachträglich dem Kunden eine Vergütung in Rechnung zu stellen. Die Höhe der nachträglichen Vergütung richtet sich nach den Abrechnungskriterien des Vertrages.

 

5.8 Bei einer vom Kunden gewünschten Terminverschiebung oder Terminabsage eines bereits fest terminierten Dreh- oder Schnitttages gelten folgende Entschädigungsleistungen:

  • Bis zu 6 Wochen vor dem festgelegten Termin für den Kunden kostenfrei;

  • Bei weniger als 6 Wochen bis zu zwei Wochen vor dem festgelegten Termin beträgt die pauschale Entschädigung 50 % des Tagessatzes ;

  • Bei weniger als zwei Wochen bis zu einer Woche vor dem festgelegten Termin beträgt die pauschale Entschädigung 75% des Tagessatzes;

  • Bei weniger als einer Woche vor dem festgelegten Termin beträgt die pauschale Entschädigung 100 % des Tagessatzes.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FORMATFABRIK ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Mitwirkungspflichten

6.1 FORMATFABRIK und der Kunde benennen jeweils Projektleiter, die konstruktiv zusammenarbeiten und das Projekt zum erfolgreichen Abschluss führen. Ein Wechsel in der Projektleitung wird dem anderen Vertragspartner umgehend schriftlich mitgeteilt.

 

6.2 Der Kunde ist zur konstruktiven Mitwirkung bei der Leistungserbringung durch FORMATFABRIK verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige (ggf. vor Auftragsbeginn) Bereitstellung der erforderlichen Informationen über

-       gewünschte technische Standards sowie

-       die weitere Verwendung der vertraglichen Leistung.

 

6.3 Sämtliche Unterlagen und Materialien, welche FORMATFABRIK und der Kunde einander für die Durchführung des Auftrages überlassen, sind vertraulich und pfleglich zu behandeln, dürfen nur für auftragsbezogene Zwecke vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem anderen Vertragspartner einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstücke auf dessen Wunsch zurückzugeben, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr benötigt werden.

 

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Jeder erteilte Werkauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

7.2 Alle Entwürfe, Texte, Konzepte, filmischen Werke und Beiträge unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

7.3 Entwürfe, Konzepte, Texte, filmischen Werke und Beiträge dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FORMATFABRIK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung.

 

7.4 Dem Kunden werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. So erhält der Kunde von FORMATFABRIK an allen vertraglichen Leistungen in der gelieferten Form (also nicht an Entwurfsmaterial, einzelnen Komponenten, Datenträgern etc.) nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches beschränktes Nutzungsrecht. Eine Bearbeitung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus, ist nicht gestattet.

An gelieferten Medien angebrachte Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

 

7.5 Weitere Nutzungsrechte werden mit dem Kunden individuell vereinbart und sind grundsätzlich zusätzlich zu vergüten.

7.6 Sämtliches Rohmaterial, sowie Begleitmedien (Entwürfe, Layouts, Projektdateien, etc.) verbleiben beim Produzenten und werden dem Vertragspartner nicht ausgehändigt. Ein Buyout von Rohmaterial ist prinzipiell möglich, bedarf allerdings einer gesonderten Vereinbarung. 

7.7 FORMATFABRIK ist berechtigt,

-       den Kunden in geeigneter Form als Referenz zu benennen;

-       Arbeitsergebnisse zu archivieren und zum Zwecke der Eigenwerbung bspw. auf der eigenen Internetpräsenz oder für die eigenen Social Media Kanäle (z.B. Facebook o. Instagram) für unbegrenzte Zeit zugänglich zu machen;

-       an nationalen und internationalen Wettbewerben mit den für den Kunden erbrachten vertraglichen Leistungen teilzunehmen.

 

8. Abnahme

Die Abnahme durch den Kunden erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, in der Regel nach einer Vorführung in einem gemeinsamen Abnahmetermin, der von FORMATFABRIK vorgeschlagen wird oder Online via eines Abnahmelinks.

 

9. Haftung

9.1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leib und Leben haftet FORMATFABRIK unbeschränkt. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn diese schriftlich als solche bezeichnet sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FORMATFABRIK nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Wird die Leistungserbringung durch FORMATFABRIK oder deren Subunternehmern aus Gründen, die der Sphäre von FORMATFABRIK zuzurechnen sind, zum vereinbarten Termin unmöglich oder ist deshalb eine Terminverschiebung erforderlich, ist die Haftung von FORMATFABRIK für die dem Kunden daraus entstehenden nachgewiesenen Kosten auf 5 % der Auftragssumme beschränkt.

 

9.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet FORMATFABRIK insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, rechtzeitige, kontinuierliche und funktionelle Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei sachgerechter Datensicherung im vorgenannten Sinne durch den Kunden eingetreten wäre.

 

9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von FORMATFABRIK.

 

10. Subunternehmer

FORMATFABRIK darf die Leistungserbringung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer (Regisseure, Kameraleute, Darsteller, Drehbuchautoren etc.) übertragen. Dabei wird FORMATFABRIK eine sorgfältige Auswahl hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkenntnis des Subunternehmers treffen. FORMATFABRIK haftet für den Subunternehmer wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.

 

11. Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde stellt FORMATFABRIK von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung geltend gemacht werden und die FORMATFABRIK nicht zu vertreten hat. FORMATFABRIK wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages/der Verträge oder der Auftragsbestätigung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige nicht geregelte Punkte. 

 

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ist der Sitz von FORMATFABRIK. 

 

 

13. Hinweise zur Datenverarbeitung 
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: 

FORMATFABRIK GmbH, Geschäftsführende Gesellschafter: Martin Weichsler und Julia Müller, Curiestraße 13, 55129 Mainz, Mail: info@format-fabrik.de, Tel.: 06131-24065-05

13.1 Zur Anbahnung und Durchführung eines Auftrags erhebt FORMATFABRIK je nach Art des beabsichtigten Auftrags folgende Informationen: 

Firmierung des zukünftigen Kunden; Betreffend der vertretungsberechtigten Personen und Ansprechpartnern des zukünftigen Kunden: Anrede; Vorname; Nachname; Anschrift; Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk); E-Mail-Adresse; Informationen, die für die Anbahnung und Durchführung des Auftrags notwendig sind.

 

13.2 Zweck der Datenerhebung:

Zur Identifizierung als Kunden; zur angemessen Erstellung von Angeboten und Durchführung von Aufträgen; zur Korrespondenz; zur Rechnungsstellung. 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Kunden hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Anfrage und der Vertragsdurchführung erforderlich. 

Die von FORMATFABRIK erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anfrage gestellt wurde und bei Zustandekommen eines Auftrages, 6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die der Auftrag beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass FOEMATFABRIK nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat. 

 

13.3 Weitergabe von Daten an Dritte:

Eine Übermittlung von persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Anfragen und/oder Aufträgen des Kunden erforderlich ist, werden personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Kameramänner, Redakteure, Cutter, Sprecher, etc. zur Durchführung eines Auftrags, an Medienunternehmen (TV- Sendeanstalten, Internetveröffentlichung (z.B. youtube, facebook, etc.) zur Veröffentlichung des Auftragsgegenstandes (z.B. Filmausstrahlung, Fotoveröffentlichung, etc.). Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. 

 

13.4 Kundenrechte gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: 

Sofern die Datenerhebung auf einer erteilten Einwilligung nach Art 7 Abs. 1 DGSVO  beruht,  kann die Einwilligung jederzeit vom Kunden gegenüber FORMATFABRIK widerrufen werden, mit der Folge, dass FORMATFABRIK die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von FOEMATFABRIK verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, z.B. Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Kundendaten, sofern diese nicht bei FORMATFABRIK erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;  gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei FORMATFABRIK gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;  gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung bei FORMATFABRIK gespeicherten personenbezogenen Kundendaten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und FORMATFABRIK die Daten nicht mehr benötigt, der Kunde jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Kundendaten, die uns vom Kunden bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und  gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde (zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz) zu beschweren. 

 

13.5 Widerspruchsrecht:

Sofern personenbezogenen Kundendaten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation des Kunden ergeben. Möchte der Kunde vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@format-fabrik.de

 

Stand: Januar 2023